Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Heil-Insel-Freiberg


1. Dienstleistungsvertrag

Der Vertrag zwischen der Heil-Insel-Freiberg und dem Vertragspartner kommt mit der Bestätigung der zugegangenen Anmeldung zustande . Für eine wirksame Anmeldung hat der Vertragspartner das Online-Formular auszufüllen. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Anmeldungsreihenfolge über die Vergabe von Kursplätzen. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, in eigener Verantwortung teilzunehmen und aus möglichen Folgen keine Forderungen abzuleiten. Die Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar qualifiziert nicht zur Ausübung von Psychotherapie oder Heilpraktikertätigkeiten und ist kein Ersatz für ärztliche oder alternativ medizinische Behandlungen.

2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/Workshops, der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Heil-Insel-Freiberg verpflichtet sich bei Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Unterrichtes in Form des dafür vorgesehenen Lehrplanes. Sofern für den jeweiligen Unterricht vorhanden, erfolgt dieser gemäß geltender Gesetze, Bestimmungen und Ordnungen. Die Heil-Insel-Freiberg behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartnern nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderung, Wechsel des Unterrichtortes/der Räumlichkeiten insbesondere innerhalb des Gebäudes, sowie die Absage von Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen.

3. Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Lehrgangs- bzw. Seminarvereinbarung vereinbarten Leistungsentgelte. Der Teilnehmer erhält nach erfolgter Anmeldung eine Rechnung über die zu zahlenden Kursgebühren. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang beim Empfänger zu begleichen. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Geschäftskonto der Heil-Insel-Freiberg. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Muss ein Lehrgang/Seminar von der Heil-Insel-Freiberg abgesagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Darüber hinaus hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4. Rücktritt von der Teilnahme an einem Seminar

Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Dienstleistungsvertrag vor Beginn der Dienstleistung sind folgende Lehrgangsgebühren fällig:

4.1 Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Beginn des Seminars 25 % der Lehrgangsgebühren.
4.2 Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Seminars 50 % der Lehrgangsgebühren.
4.3 Bei Rücktritt bis 11 Tage vor Beginn des Seminars 90 % der Lehrgangsgebühren.
4.4 Ab 10 Tage vor Seminarbeginn 100 % der Lehrgangsgebühren.

In jedem Fall ist das Datum des schriftlichen Eingangs bei der Heil-Insel-Freiberg entscheidend. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

5. Rücktritt von der Teilnahme an einer Behandlung

Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Dienstleistungsvertrag vor Beginn der Dienstleistung sind folgende Ausfallgebühren fällig:

5.1 Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Behandlungstermins 25 % der Behandlungsgebühren.
5.2 Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn des Behandlungstermins 30 % der Behandlungsgebühren.
5.3 Bei Rücktritt bis 5 Tage vor Beginn des Behandlungstermins 50 % der Behandlungsgebühren.
5.4 Bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn des Behandlungstermins 70 % der Behandlungsgebühren.
4.3 Danach 100 % der Behandlungsgebühren.

In jedem Fall ist das Datum des schriftlichen Eingangs bei der Heil-Insel-Freiberg entscheidend. Sofern ein Ersatztermin gefunden wird, der binnen 4 Wochen nach dem stornierten Termin stattfindet, fallen bei 5.1 - 5.3 keine Stornokosten an.

6. Rücktritt seitens der Heil-Insel-Freiberg

Die Heil-Insel-Freiberg ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Teilnehmer im Unterricht oder Praktikum ein grobes Fehlverhalten zeigt. Der Vertragspartner ist bezüglich des groben Fehlverhaltens und des Verstoßes zuvor schriftlich abzumahnen und auf die Rechtsfolge der fristlosen Kündigung hinzuweisen;
  • der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Lehrgang eine gesetzeswidrige Handlung durchführt;
  • keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird;

Die Heil-Insel-Freiberg behält sich das Recht vor, den Vertragspartner von dem Lehrgang bzw. Seminar auszuschließen, wenn dieser die fälligen Lehrgangs-/ Seminargebühren trotz vorheriger Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen nicht entrichtet.

7. Haftung seitens der Heil-Insel-Freiberg

Die Heil-Insel-Freiberg haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Heil-Insel-Freiberg auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Für Schäden durch das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

8. Versicherungsschutz

Der Teilnehmer hat selbst für einen Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für eine Kranken-, eine Unfall-, sowie für eine Haftpflichtversicherung.

9. Form

Alle Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen und zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen. Erklärungen der Mitarbeiter der Heil-Insel-Freiberg bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

11. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Heil-Insel-Freiberg, K. Blumrich, Obergasse 17, 09599 Freiberg.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Stand: November 2023